Messtechnik und Kalibrierstelle HOFER KG

Messtechnik u. Kalibrierstelle Hofer in Tirol

Wir von der Kalibrierstelle Hofer sind Partner der Schenck-Process-Austria GmbH in Tirol. Auf unsere Professionalität ist Verlass.

Gesetzlich vorgeschriebene Eichpflicht

Die Eichpflicht ist durch das Maß und Eichgesetz geregelt. Durch die Liberalisierung des Eichgesetzes erfolgt die Waagen-Eichung von ermächtigten Eichstellen. Wir sind Partner der Eichstelle Schenck Process-Austria GmbH, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mittels Bescheid GZ BMWA-96.109/0122-I/11/2005 als akkreditierte Eichstelle für die Nacheichung von nichtselbsttätigen Waagen der Klassen I-IV und selbsttätigen Waagen zugelassen wurde.

Welche Waagen müssen geeicht werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Waagen, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgestellt werden, geeicht sein müssen. Dies ist bei Waagen zur Bestimmung der Masse wichtig, beispielsweise im Bereich der Heilkunde, beim Wiegen von Patienten im Rahmen eines Arztbesuches sowie bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien. Ebenso unterliegen Messgeräte im Gesundheitswesen der Eichpflicht, wenn sie zur Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln dienen. Für die Einhaltung der 2-jährigen Nacheichfrist ist der Waagenverwender verantwortlich.

Gerne führen wir für Sie Service und Reparatur Ihres Messgeräts in einem Auftrag durch. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin!


Professionelle Prüftechnik von der Mess- und Kalibrierstelle Hofer in Tirol